Ob gesetzlich vorgeschrieben oder freiwillig – die Jahresabschlussprüfung zählt zum Kernbereich in der Wirtschaftsprüfung – auch in unserer Kanzlei.
Wir führen Prüfungen für Unternehmen unterschiedlichster Rechtsformen, Größen und Branchen durch, die der gesetzlichen Prüfungspflicht unterliegen.
Darüber hinaus übernehmen wir auch freiwillige Jahresabschlussprüfungen sowie weitere betriebswirtschaftliche Prüfungen, die Ihnen wichtige Erkenntnisse über Optimierungsmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen liefern.
Die Art, der Umfang und die Dokumentation der Prüfungsdurchführungen werden von der Größe, der Komplexität und dem Risiko des Prüfgegenstandes bestimmt.
Durch die objektive Beurteilung nimmt der Wirtschaftsprüfer eine Kontroll- und Informationsfunktion gegenüber den gesetzlichen Vertretern sowie eine Beglaubigungsfunktion gegenüber externen Adressaten des Jahresabschlusses wahr.
Folgende Leistungen bieten wir Ihnen zusammen mit unserem Kooperationspartner ASNB Revisions & Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Niederlassung Kerpen:
Sie suchen einen erfahrenen Partner für Ihre gesetzliche Jahresabschlussprüfung in Kerpen oder darüber hinaus? Wir übernehmen dies gern. Dabei arbeiten wir nicht nur exakt nach den Prüfungsstandards, sondern erläutern Ihnen zudem die Ergebnisse der Prüfung.
Zu unseren Prüfungstätigkeiten zählt auch die Prüfung von Finanzdienstleistern nach §34f GewO sowie die anschließende Erstellung des Prüfberichts.
Es gibt viele gute Gründe, eine freiwillige Jahresabschlussprüfung zu beauftragen. Sie macht die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens auf einen Blick sichtbar und schafft Vertrauen bei Banken und Geschäftspartnern. Nach der umfassenden Prüfung besprechen wir mit Ihnen die Auswertungen der Prüfungsergebnisse und zeigen Ihnen Ihre Potenziale auf.
Bei Unternehmenszusammenschlüssen, Unternehmenskäufen oder -verkäufen oder auch bei Veränderungen der Gesellschafterstruktur kann eine Unternehmensbewertung erforderlich sein. Als erfahrene Kanzlei für Wirtschaftsprüfung bewerten wir Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen. Dabei bringen wir insbesondere bei der Bewertung von Arztpraxen und Kanzleien eine tiefe Branchenexpertise mit.
Aktienrechtliche Sonderprüfungen sind außerordentliche Prüfungen, die von den Aktionären initiiert werden können. Dazu gehören die allgemeine Sonderprüfung, die bilanzrechtliche Sonderprüfung und die konzernrechtliche Sonderprüfung. In diesem Bereich fungieren wir als unabhängiger Prüfer.
Wer möchte schon die Katze im Sack kaufen? Käufer und auch Verkäufer sollten sich vor einer Transaktion ganz genau über das Unternehmen und die wertbildenden Faktoren sowie den Wert des Unternehmens oder der Immobilie informieren. Ziehen Sie uns gerne für eine Due-Diligence-Prüfung zu Rate, um Gewissheit zu erlangen. Wir analysieren Schwächen und Stärken und geben Ihnen eine Einschätzung der Risiken.
Wir erstellen Prüfungsberichte nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) für Makler im Sinne des §34c GewO. Diese Prüfung ist einmal pro Kalenderjahr fällig.
Mit umfassendem Fachwissen und jahrzehntelanger Erfahrung erstellen wir in Ihrem Auftrag professionelle Gutachten zu Bonität, Zahlungsfähigkeit, Sanierung (IDW S6) und weiteren Sachverhalten.
Wir führen eine Analyse des IST-Zustandes Ihres Unternehmens durch. Auf dieser Basis helfen wir Ihnen, Risiken systematisch zu identifizieren und unterbreiten Ihnen Optimierungsvorschläge. Auch bei der Einführung oder Optimierung (SOLL-Zustand) Ihres Qualitätsmanagements sind wir für Sie da.